So können Sie Ihre Marke schützen lassen
Wer ein Unternehmen aufbauen möchte, sollte sich nicht nur mit der Entwicklung von Produkten oder Dienstleistungen beschäftigen, sondern auch ein Augenmerk auf den Aufbau einer Marke legen. Eine erfolgreiche Marke bringt Wiedererkennungswert und kann den Erfolg eines Unternehmens immens steigern. Wer langfristig Bekanntheit aufbauen und eine vorteilhafte Marktposition etablieren möchte, sollte seine Marke schützen lassen. Wozu eine Markenanmeldung dient und wie Sie genau vorgehen, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.
Warum sollte ich meine Marke schützen lassen?
Wer seine Marke nicht schützen lässt, läuft Gefahr, dass die eigene Marke kopiert und unter Umständen dann sogar von einem Dritten angemeldet und damit monopolisiert wird.
Zwar kann ein Markenrecht auch durch Benutzung entstehen, die Hürde dafür ist jedoch verhältnismäßig hoch (“Verkehrsgeltung”, § 4 MarkenG) und der Nachweis der Entstehung in Rechtsstreitigkeiten, die sich oftmals viele Jahre später ereignen, erwartungsgemäß schwer. Als rechtmäßiger Inhaber der Marke gilt also zunächst einmal immer derjenige, der die Marke zuerst angemeldet hat.
Das bedeutet auch, dass ein Dritter, der Inhaber einer eingetragenen Marke ist, Ihnen die Verwendung einer kollidierenden Marke bei Schutzrechtsverletzung auch dann verbieten kann, wenn Sie diese bereits seit mehreren Jahren verwenden. Gegen eine solche störende Markenanmeldung oder Marke eines Dritten kann also nur schwer vorgegangen werden, oftmals nur dann, wenn diese bösgläubig erfolgt ist.
Selbst bei langjähriger Nutzung können Sie sich also ohne eigene Markenanmeldung nur schwer verteidigen. Es gibt im Markenrecht kein Vorbenutzungsrecht. In der Regel gilt daher: Wer zuerst anmeldet, gewinnt.
Der Verlust einer Marke kann dazu führen, dass das Image und der Wiedererkennungswert, den sich das Unternehmen mühsam aufgebaut hat, verloren geht. Eine angemeldete Marke ist aber nicht nur ein kraftvolles Marketinginstrument, sondern auch ein Vermögensgegenstand und erfüllt eine Vertrauens- und Qualitätsfunktion gegenüber der Kundschaft.
Marke schützen lassen: So gehen Sie vor
Wer seine Marke schützen möchte, muss dabei einiges beachten. Nicht nur die Formalitäten bei einer Markenanmeldung stellen eine Hürde dar, auch die inhaltliche Vorbereitung der Anmeldung sollte sorgfältig durchgeführt werden. In unserem Leitfaden zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, was Sie beachten müssen.
Eine eigene Marke entwickeln
Im ersten Schritt muss die Marke zunächst einmal konkret herausgearbeitet werden. Es gibt verschiedene Markenformen, die geschützt werden können, zum Beispiel Bild- oder Wortmarken.
Bei der Auswahl Ihrer Marke sollten Sie darauf achten, dass die Marke einen Wiedererkennungswert hat und leicht zu merken ist. Allerdings darf die Marke auch nicht rein beschreibend sein, sonst ist sie nicht schutzfähig. Auch einfache Begriffe des normalen Sprachgebrauchs können nicht geschützt und damit monopolisiert werden.
Gleichzeitig sollten Sie auch nicht zu festgelegt in Ihrer Vorstellung sein, sollte sich in späteren Schritten ergeben, dass die Marke so oder so ähnlich bereits existiert.
Territorialen Schutzbereich der Marke festlegen
In diesem Zug sollten Sie sich ebenfalls überlegen, in welchem regionalen Umfang die Marke geschützt werden soll. Möchten Sie nur eine deutsche Marke beim DPMA anmelden oder eine EU-Marke (EUIPO) und wollen Sie später darauf aufbauend eine internationale Marke einreichen (WIPO)?
Davon hängt nicht nur der Aufwand ab, sondern auch die Kosten sind nach dem gewünschten Schutzbereich gestaffelt. Wer allerdings schon weiß, dass er ein internationales Geschäft anstrebt oder bereits aufbaut, sollte gleich alle Vorbereitungen treffen, um eine Marke aufbauen zu können, die vor Nachahmungen in dem gewünschten Gebiet schützt.
Eintragungsfähigkeit prüfen
Bevor es an die Vorbereitung der konkreten Anmeldung geht, sollte geprüft werden, ob die Marke eintragungsfähig ist. Das bedeutet, dass das Markenzeichen, also z.B. das Wort oder Logo, für die zu schützenden Waren oder Dienstleistungen auch tatsächlich schutzfähig ist. Bereits bei der Entwicklung haben wir mögliche Schutzhindernisse angesprochen. Die Schutzhindernisse teilen sich generell in zwei Kategorien auf:
- absolute Schutzhindernisse (§ 8 Abs. 2 MarkenG): Zu den absoluten Schutzhindernissen zählen zum Beispiel eine fehlende Unterscheidungskraft, insbesondere durch Nutzung rein beschreibender Begriffe sowie durch Wörter des alltäglichen Gebrauchs; Täuschungen oder sittenwidrige Marken.
- relative Schutzhindernisse (§ 9 MarkenG): Diese liegen vor, wenn die Marke identisch oder verwechselbar ähnlich zu bestehenden Marken ist. Dazu bei der Markenrecherche mehr.
Markenrecherche durchführen
Die Markenrecherche ist einer der wichtigsten Schritte bei der Vorbereitung des Markenschutzes. In diesem Schritt wird geprüft, ob die Marke vor dem Hintergrund bestehender Marken schutzfähig ist, d.h. ob andere identische oder verwechselbar ähnliche Marken bereits existieren. Die Marken- und Patentämter prüfen dies zumindest teilweise nicht, weshalb Sie dies, je nach Land, für das Sie Schutz begehren, eigenständig übernehmen sollten.
Wird eine Markenrecherche nicht oder nicht sorgfältig durchgeführt und bestehen relevante ältere Rechte, so stehen die Chancen schlecht, am Ende eine durchsetzbare Marke zu erhalten. Die im Verlauf der Anmeldung entstandenen Kosten sind dann vergebens eingesetzt worden. Zudem droht eine Abmahnung oder Unterlassungsklage durch Eigentümer bestehender Marken. Bestehen relative oder absolute Schutzhindernisse, muss die Marke unter Umständen verändert werden.
Mehr zum Thema Markenrecherche und wieso diese nicht in Eigenregie durchgeführt werden sollte, erfahren Sie in einem eigenen Beitrag.
Dokumente zusammenstellen
Besteht Schutzfähigkeit, kann die Anmeldung beginnen. Dazu müssen die erforderlichen Dokumente zur Darstellung der Marke, der Antrag und das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis vorbereitet werden. In diesem Verzeichnis wird angegeben, für welche Waren- und Dienstleistungen und in welchen Nizza-Klassen Markenschutz erworben werden soll.
Marke anmelden
Nun wird die Marke beim entsprechenden Markenamt angemeldet. Dazu muss der Antrag eingereicht und die Anmeldegebühr beglichen werden. Erst dann wird der Antrag bearbeitet. Nachdem die Marke geprüft wurde, wird die Marke ins Markenregister eingetragen.
Widerspruchsfrist abwarten
Bevor die Marke endgültig eingetragen wird, besteht erst einmal eine “vorläufige” Anmeldung bzw. Eintragung, welche durch einen sogenannten Widerspruch - ein streitiges Verfahren vor dem Anmeldeamt - von Dritten angegriffen werden kann. Die Widerspruchsfrist beträgt 3 Monate ab Veröffentlichung der Anmeldung (EU-Marke) bzw. ab Veröffentlichung der Eintragung (DE-Marke). In dieser Zeit haben Inhaber bestehender älterer Marken die Möglichkeit, der neuen Marke zu widersprechen, wenn diese identisch oder verwechselbar ähnlich ist.
In diesem Schritt zeigt sich, ob die Markenrecherche wirklich sorgfältig war und Ihre Marke wasserdicht ist. Nach 3 Monaten wird die Marke dann dauerhaft als eingetragen im Markenregister geführt und kann dann nur noch durch ein komplexeres Nichtigkeits- bzw. Löschungsverfahren von Dritten angegriffen werden.
Nachanmeldung durchführen
Innerhalb von 6 Monaten haben Sie jetzt noch die Möglichkeit, unter Ausnutzung des Zeitrangs der Erstanmeldung (“Priorität”), den Schutzbereich territorial zu erweitern und zum Beispiel von Deutschland auf die EU oder die USA auszuweiten. Danach ist die territoriale Erweiterung der Marke weiterhin möglich, allerdings ist der Zeitrang dann jener der Nachanmeldung.
Kollisionsüberwachung aufsetzen
Um sich auch weiterhin vor Nachahmungen zu schützen, sollte eine Kollisionsüberwachung durchgeführt werden. Das bedeutet, dass eine Kanzlei für Sie dauerhaft prüft, ob neue, identische oder ähnliche Marken angemeldet oder eingetragen werden. Nun sind Sie auf der anderen Seite und müssen prüfen, ob andere Ihre Marke unrechtmäßig gebrauchen, um rechtlich dagegen vorgehen zu können (z.B. in der 3-monatigen Widerspruchsfrist).
Lassen Sie solche Gelegenheiten verstreichen, kann das dazu führen, dass Sie später schlechtere Chancen haben, gegen Nachahmungen rechtlich zu gewinnen. Gerne übernehmen wir die langfristige Kollisionsüberwachung für Sie und informieren Sie, wenn rechtliche Schritte nötig sind.
Sie möchten Ihre Marke schützen lassen? So kann ein Anwalt Sie unterstützen
Als spezialisierte Kanzlei für Markenrecht haben wir nicht nur jahrelange Erfahrung mit der Anmeldung von Marken, sondern verfügen auch über wichtige Tools, um Sie im gesamten Prozess der Markenanmeldung zu unterstützen.
Insbesondere eine sorgfältige Markenrecherche ist für eine erfolgreiche und rechtssichere Markenanmeldung essenziell. Selbstständig lässt sich eine solche nur sehr schwer rechtssicher durchführen.
Auch bei einer anschließenden Kollisionsüberwachung sind wir gerne langfristig Ihr Partner. Mit der Unterstützung entsprechender KI-Tools prüfen wir, ob kollidierende Marken angemeldet oder eingetragen werden und berichten hierüber an Sie. Dadurch ermöglichen wir Ihnen, so frühzeitig wie möglich auf potentiell kollidierende Marken zu reagieren. In der Zwischenzeit können Sie sich voll und ganz auf Ihr Unternehmen und den Wettbewerb konzentrieren. Unser Ziel ist es, damit Sie und Ihre Geschäfte zu stärken.
Fazit
Die Anmeldung einer Marke ist für fast jedes Unternehmen (auch Startups und Kleinstunternehmen) empfehlenswert. Dabei sollten Sie so früh wie möglich agieren, um den größtmöglichen Handlungsspielraum bei der Markenanmeldung zu haben und Nachahmungen zu vermeiden.
Bevor es jedoch an die eigentliche Markenanmeldung geht, sollten Sie einige wichtige Schritte wie eine umfassende Markenrecherche beachten. Gerne beraten wir Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch transparent und umfassend zu Ihren Möglichkeiten.