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Hier finden Sie die wichtigsten Antworten!

Erste Schritte

Ich habe eine Idee und was nun?

Bei der Beurteilung, wie mit einer Idee zu verfahren ist, ist nicht nur zu beachten, ob etwas grundsätzlich schützbar ist, sondern auch, ob die Idee schützenswert ist. Bei unserer Beratung legen wir daher stets den Fokus auf die Frage, wie eigene Schutzrechte Ihnen dabei helfen können, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Ihrer Konkurrenz zu erzielen.

Kostet mich eine Erstberatung etwas?

Um Sie bei der Verwirklichung Ihrer Ideen zu unterstützen, bieten wir eine kostenlose Erstkontaktaufnahme an. Bei dieser skizzieren Sie uns die Grundzüge Ihrer Idee(n) und wir erörtern dann im gemeinsamen Gespräch das weitere Vorgehen, inklusive der möglichen Handlungsoptionen und der damit verbundenen Kosten.

Muss ich alle meine Ideen anmelden?

Ob Sie für Ihre Ideen Schutzrechte anmelden sollten, hängt immer davon ab, ob Sie durch diesen Schritt einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber Ihren Wettbewerbern erzielen können. Im Dialog mit Ihnen loten wir in unserer Beratung stets aus, welche Chancen oder gegebenenfalls auch Nachteile mit einer Schutzrechtsanmeldung verbunden sein könnten. Dabei berücksichtigen wir u. a. potenzielle Rechte Dritter, die Marktgegebenheiten sowie den Schutzumfang und die Bestandskraft eines möglichen Schutzrechtes.

Start-up

Wie können Sie mein Start-up unterstützen?

Zusätzlich zu einer kostenfreien Erstkontaktaufnahme mit unserem Experten für Start-up-Beratung, Dr. Maximilian Knaus, bieten wir ein spezielles Start-up-Programm – die WSL-Ideenwerkstatt – an. Im Rahmen unserer WSL-Ideenwerkstatt unterstützen wir Sie dabei, die für Sie passende Schutzrechtsstrategie für Ihr junges Unternehmen zu erarbeiten und mögliche Finanzierungsquellen zu erschließen. Teil der WSL-Ideenwerkstatt ist auch eine spezielle Preisstruktur, die besonders auf junge Unternehmen zugeschnitten ist.

Von der Idee zum Patent – wie langer dauert das?

Sofern wir alle notwendigen Informationen von Ihnen zur Verfügung haben, benötigen wir für die Ausarbeitung einer Patentanmeldung in der Regel wenige Wochen. Allein durch die Anmeldung erhalten Sie jedoch noch kein durchsetzbares Patent. Vielmehr muss Ihre Anmeldung noch die Prüfung der Schutzfähigkeitsvoraussetzungen u. a. auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit durchlaufen. Die Dauer dieses Prüfungs- und Erteilungsprozesses kann nach Jurisdiktion und technischem Gebiet variieren, beträgt in der Regel jedoch 1–5 Jahre.

Können Sie mich auch international unterstützen?

Ja, definitiv. Dank unseres über Jahrzehnte gewachsenen Netzwerkes aus internationalen Partner-Kanzleien können wir Sie bei der weltweiten Erlangung und Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen, egal ob es um ein Patent in Indien oder um eine Marke in Macau geht. Wir unterstützen Sie jedoch nicht nur bei allen damit verbundenen prozessualen und formalen Aspekten, sondern stellen Ihnen basierend auf unseren Erfahrungswerten, auch Leitlinien zur Verfügung, welche Länder für Sie und Ihre Erfindung besonders relevant sein können.

Glossar

Was zählt alles zu den gewerblichen Schutzrechten?

Zu den gewerblichen Schutzrechten zählen zum einen die technischen Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster und Topografien (Halbleiterschutzrechte) sowie die Kennzeichen- und schöpferischen Rechte wie die Marke oder das Design. Auch der Sortenschutz, d. h. der rechtlich gesicherte Eigentumsanspruch auf Pflanzenzüchtungen zählt zu den gewerblichen Schutzrechten.

Was macht eine Erfindung aus?

Eine Erfindung ist die schöpferische Leistung, durch die eine Problemlösung erzielt wird. Betrifft diese Lösung ein technisches Gebiet, wird z. B. eine Maschine effizienter gestaltet oder ein neuer Stoff hergestellt, dann kann diese Erfindung grundsätzlich durch ein Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden.

Was macht ein Patent aus?

Das Patent sichert seinem Inhaber das Ausschließlichkeitsrecht an seiner Erfindung. Dies bedeutet, dass der Patentinhaber Dritten verbieten kann, die von ihm gefundene technische Problemlösung, z. B. eine Maschine mit bestimmten Merkmalen oder ein Stoff mit bestimmten Eigenschaften, zu benutzen. Die Dauer dieses Schutzrechts beträgt grundsätzlich 20 Jahre, beginnend mit dessen Anmeldetag.

Was macht eine Marke aus?

Die Marke dient in erster Linie dazu, Waren oder Dienstleistungen nach ihrer Herkunft zu kennzeichnen. Eine Marke ist also immer eine Verknüpfung aus einem Zeichen und einer zugehörigen Ware oder Dienstleistung. Die Auswahl des Zeichens ist dabei nicht auf ein Wort beschränkt. Eine Marke kann beispielsweise auch ein Bildzeichen oder eine bestimmte Tonfolge als Zeichen aufweisen. Erfolgreiche Marketingkampagnen internationaler Firmen zeigen immer wieder eindrucksvoll, dass eine Marke jedoch nicht nur ein rechtlich geschütztes Herkunftszeichen ist, sondern dazu dienen kann, Werte und Qualitätsvorstellungen beim Verbraucher zu erzeugen, die das Kaufverhalten maßgeblich prägen können.

Was ist ein Gebrauchsmuster?

Das Gebrauchsmuster wird gerne als „kleiner Bruder“ des Patents bezeichnet. Wie mit dem Patent lassen sich durch das Gebrauchsmuster Lösungen technischer Problemstellungen schützen. Im Gegensatz zum Patent lässt sich jedoch grundsätzlich kein Schutz für Verfahren erzielen. Weiterhin durchläuft das Gebrauchsmuster auch kein substanzielles Prüfungsverfahren, wie es beim Patent der Regelfall ist. Der Schutz des Gebrauchsmusters beginnt daher nicht mit Abschluss eines Erteilungsverfahrens, sondern mit dessen Eintragung in das Register nach einer kurzen formalen Prüfung. Ein weiterer Unterschied liegt in der verkürzten Schutzdauer von 10 Jahren.

Was ist ein Design?

Mit einem Design – je nach Jurisdiktion auch als Geschmacksmuster bezeichnet, – schützen Sie die äußere Form- und Farbgestaltung eines Erzeugnisses. Auch hier entsteht der Schutz ohne substanzielle Prüfung durch das Amt mit der Eintragung. Die maximale Schutzdauer beträgt 25 Jahre.

Kontakt

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zu Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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