Was kostet ein Patent?
Eine Idee oder Erfindung zum Leben zu erwecken, ist mit vielerlei Kosten verbunden: Prototypen, Anpassungen, Arbeitszeit – und ein Patent. Darunter fallen nicht nur die Kosten für die Ausarbeitung und Verfolgung der Patentanmeldung, sondern auch für eine vorherige Beratung und - im Idealfall - eine fortlaufende Patentüberwachung. Doch was kostet ein Patent eigentlich? Mit welchen Ausgaben zu rechnen ist, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.
Sie benötigen Unterstützung? WSL Patent unterstützt seit 70+ Jahren erfolgreich etablierte Unternehmen sowie Startups dabei, ihr geistiges Eigentum zu schützen. Als Patent- und Rechtsanwälte verfügen wir über die nötigen Branchenkenntnisse und beraten Sie zu allen IP-Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch im Büro oder per Videocall.
Wie melde ich ein Patent an?
Die erste Frage, die sich Gründer und Unternehmer erfahrungsgemäß häufig stellen, lautet: Wie melde ich ein Patent an? Um erfolgreich ein Patent anmelden zu können, müssen zunächst einige Kriterien erfüllt sein. Ist dies nicht der Fall, kann die Anmeldung des Patents zurückgewiesen werden.
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Patentanmeldung sind:
- Ihre Erfindung ist neu.
- Die Erfindung wurde durch eine erfinderische Tätigkeit entdeckt (naheliegende Änderungen an bestehender Technologie sind nicht eintragungsfähig).
- Die Erfindung ist technisch ausführbar.
Die Anmeldung erfolgt bei einem zuständigen Patentamt. In Deutschland ist das DPMA dafür zuständig, aber Patente lassen sich auch europaweit oder international – sogar in einzelnen Ländern – anmelden. Empfehlenswert ist, dass vorab eine umfassende Patentrecherche bei den Registern erfolgt, um eine Zurückweisung im Anmeldeverfahren oder einen späteren Einspruch oder eine Nichtigkeit auszuschließen.
Checkliste: Schritt für Schritt zum Patent
Eine Checkliste ersetzt zwar keine Rechtsberatung durch einen erfahrenen und spezialisierten Patentanwalt, kann jedoch bei der ersten Orientierung helfen. Im Folgenden haben wir Ihnen einmal Schritt für Schritt zusammengefasst, wie der Weg von der Idee zum erteilten Patent abläuft:
- Patentrecherche durchführen:
Ähnlich wie bei der Markenrecherche ist es ratsam, vor der Anmeldung eine Patentrecherche durchzuführen. Hierdurch kann eine erste Einschätzung erhalten werden, ob es sich überhaupt lohnt, den Prozess der Patentanmeldung zu initiieren. Zusätzlich können in einer Patentrecherche Informationen darüber erhalten werden, ob durch die Nutzung der eigenen Erfindung womöglich bestehende ältere Patente verletzt werden. Durch eine Patentrecherche können also Rechtsstreitigkeiten mit älteren Patentinhabern verhindert werden. - Patentantrag ausfüllen:
Ein deutsches Patent kann beim DPMA eingereicht werden, wobei gewisse formale Anforderungen zu erfüllen sind. Insbesondere müssen die Details zur Erfindung und die Anmelderdaten angegeben werden. Da es sehr stark auf die technisch exakte und korrekte Beschreibung des Schutzgegenstandes ankommt, ist anwaltliche Unterstützung ratsam. - Gebühren begleichen:
Der Antrag zur Anmeldung eines Patents ist kostenpflichtig. Diese Gebühren müssen beim deutschen Verfahren vor dem DPMA spätestens innerhalb von 3 Monaten nach dem Anmeldetag beglichen werden. - Patent offenlegen:
Die Anmeldung des Patentes bleibt zunächst geheim und wird in der Regel erst nach 18 Monaten vom DPMA veröffentlicht. In den ersten 12 Monaten können zudem Nachanmeldungen, insbesondere im Ausland, getätigt werden. - Patentprüfung durchlaufen:
Damit aus der initialen Patentanmeldung ein Patent wird, muss dieses ein Verfahren durchlaufen, bei welchem das Amt prüft, ob die angemeldete Erfindung die gesetzlichen Anforderungen (insbesondere Neuheit und erfinderische Tätigkeit) für die Patentierung erfüllt. Hierzu erlässt das Amt Bescheide, auf die argumentativ oder durch Anspruchsanpassungen reagiert werden muss. - Patent erteilen lassen:
Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Erteilung des Patents. Erst dann besteht ein vollständiger Patentschutz.
Patent anmelden: Diese verschiedenen Kosten fallen an
Eine Patentanmeldung durchläuft im Prozess bis zur Erteilung verschiedene Verfahrensschritte, weshalb - je nach Verlauf des Verfahrens - auch unterschiedliche Kosten anfallen (können). Die Höhe des Investments hängt auch davon ab, wie umfassend Ihr Patent geschützt werden soll und welche Maßnahmen dafür erforderlich sind. Wer an der Patentrecherche oder der Kollisionsüberwachung spart, muss im Zweifel damit rechnen, langfristig mehr Geld für Rechtsstreitigkeiten auszugeben.
Für ein Patent ist, neben der eigentlichen Erfindung und Entwicklung des Produktes, insbesondere mit folgenden Kosten zu rechnen:
- Kosten für die Patentrecherche
- Kosten für die Ausarbeitung der Patentanmeldung
- Anmeldegebühren (in Deutschland 10 Patentansprüche inklusive)
- ggf. Kosten für weitere Patentansprüche
- Kosten für die Prüfung und Erteilung
- Patentüberwachung (auch Kollisionsüberwachung genannt)
- Jahresgebühren für die Verlängerung des Patents bzw. der Patentanmeldung
Diese Aufzählung ist nicht abschließend und kann individuell konkretisiert werden. Gerne beraten wir Sie transparent und umfassend über alle zu erwartenden Kosten in einem Erstgespräch.
Klartext: Was kostet ein Patent?
Welche Kosten im Einzelnen anfallen, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Um zu veranschaulichen, mit welchen Kosten in etwa zu rechnen ist, geben wir Ihnen einen Einblick in die Kostenstruktur einer Patentanmeldung mit konkreten Zahlen. Je nach Patent können die Kosten jedoch stark variieren.
Kosten für ein Patent in Deutschland
Um ein deutsches Patent anzumelden, muss ein entsprechender Antrag beim DPMA gestellt werden. Wird dieser elektronisch übermittelt, fallen hierfür Gebühren in Höhe von 40 Euro an. Hierbei sind 10 Patentansprüche inbegriffen. Sind mehr Patentansprüche gewünscht, erhöht sich die Gebühr um je 20 Euro.
Ist die Patentanmeldung erfolgt, gilt der Schutz zunächst für 2 Jahre. Weitere Kosten entstehen für die ab dem 3. Patentjahr jährlich zu zahlenden Aufrechterhaltungsgebühren (auch “Jahresgebühren” genannt). Das Patent bzw. die Patentanmeldung kosten dann
- 70 Euro ab dem 3. Jahr,
- 100 Euro ab dem 5. Jahr und
- 150 Euro ab dem 6. Jahr.
Um die Prüfung der Patentanmeldung zu initiieren, ist zudem die Zahlung einer Prüfungsgebühr (aktuell: 350 Euro) notwendig.
Im weiteren DACH-Raum sind die Anmeldegebühren deutlich höher: So kostet die Patentanmeldung in Österreich 322 Euro, in der Schweiz 200 CHF. Jeder weitere Patentanspruch liegt hier bei 104 Euro bzw. 50 CHF. Dafür sind dort am Anfang die Intervalle bis zur Zahlung der ersten drei Jahre länger: In der Schweiz ist das Patent ohne Zahlung von Jahresgebühren 3 Jahre gültig, in Österreich sogar 5 Jahre. Erst danach fallen Gebühren an, die wie in Deutschland gestaffelt sind.
Kosten für ein europäisches Patent
Ein europäisches Patent (auch EP-Patent genannt) kann Schutz in über 39 Staaten (darunter auch alle EU-Mitgliedsstaaten) entfalten und ist daher auch im Vergleich zur nationalen Patentanmeldung kostenintensiver. Die Anmeldegebühr für eine elektronische Anmeldung des europäischen Patents beläuft sich auf 120 Euro, inklusive 15 Patentansprüchen. Ab 15 Ansprüchen fallen für jeden weiteren Anspruch dann je 275 Euro extra an, ab 51 Ansprüchen jeweils 685 Euro.
Zusätzlich sind Recherche- und im späteren Verlauf des Verfahrens auch Prüfungs-, Benennungs- sowie Erteilungsgebühren zu zahlen, die sich auf insgesamt knapp 5.200 Euro belaufen. Für ein europäisches Patent beim EPA fallen so bereits deutlich höhere Amtskosten an als bei deutschem Schutz.
Kosten für ein Einheitspatent in der EU
Mit Erteilung des europäischen Patents zerfällt dieses in nationale Teile, für welche für die Erlangung des Schutzes im jeweiligen Land jeweils entsprechende Formalvoraussetzungen vor den nationalen Ämtern zu erfüllen sind (z. B. Übersetzungen oder Bestellung von nationalen Vertretern).
Mit dem EU-Patent (auch „Einheitspatent“ genannt) kann eine Vielzahl von EU-Staaten auf einmal abgedeckt werden, sodass ein Einheitspatent hier eine kostengünstigere Alternative sein kann, um Jahresgebühren und Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Das Einheitspatent deckt aktuell 17 Staaten in Europa ab, die an der verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen (Stand: Juni 2024). Es ist damit zu rechnen, dass es langfristig 25 teilnehmende Staaten werden.
Im 10. Jahr wird für das Einheitspatent eine Gebühr von 1.175 Euro fällig. Würde man diese Staaten alle in einem klassischen europäischen Patent abschließen, ergäbe sich eine Gebühr von mehr als 5.000 Euro.
Kosten für ein internationales Patent
Ein internationales Patent ist ebenfalls möglich und kann beim DPMA, beim EPA oder auch bei der WIPO beantragt werden. Je nach Amt fallen die Beträge für die zu zahlenden Gebühren wie Anmelde-, Übermittlungs- und Recherchegebühr unterschiedlich hoch aus und betragen ungefähr 2.500 Euro.
Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um die initialen Kosten der Anmeldung und der nachfolgenden Recherche. Frühestens 30 Monate nach der internationalen Anmeldung kann der Anmelder vor den meisten nationalen und/oder regionalen Ämtern die nationale Phase einleiten. Hier werden dann für jedes Amt Gebühren für Formalvoraussetzungen (z.B. Übersetzung, Bestellung von nationalen Vertretern) sowie nationale Anmelde- und Jahresgebühren fällig. Der Gesamtbetrag für ein internationales Patent hängt somit stark von den gewählten Ländern oder Länderzusammenschlüssen ab.
Achtung: Die dargestellten Kosten zeigen nur die amtlichen Kosten für eine Patentanmeldung (Stand: Juni 2024). Wir raten dazu, sich vor einer Anmeldung und während des Prüfungsprozesses anwaltlich unterstützen zu lassen und eine Patentrecherche durchzuführen.
Beides ist mit Kosten verbunden, jedoch liegen diese weitaus höher, wenn aufgrund mangelnder Recherche eine Patentprüfung erfolglos verläuft oder eine Patentverletzung vorliegt und damit ein Rechtsstreit im Raum steht. Das schadet nicht nur Ihren Finanzen, sondern auch der Reputation Ihres Unternehmens.
Gerne unterstützen wir Sie umfassend in allen Punkten, nehmen Sie jederzeit Kontakt zu uns auf!
Kosten für eine Patentüberwachung
Neben der Patentrecherche und der Patentanmeldung sind dann auch die laufenden Kosten, insbesondere die Jahresgebühren, zu beachten. Insbesondere eine langfristige Patentüberwachung kann sich für Gründer und Unternehmer lohnen und ist aus unserer Sicht unverzichtbar, um den effektiven Schutz Ihres Patents zu gewährleisten.
Eine sogenannte Kollisionsüberwachung verhindert, dass nach dem eigenen ähnliche oder identische Produkte patentiert werden. Das sorgt dafür, dass gegen Nachahmer frühzeitig rechtliche Schritte eingeleitet werden können. Genau darin liegt auch der Zweck der Patentanmeldung – so schöpfen Sie Ihre Rechte als Patentinhaber auch umfassend aus.
Die Kosten für eine Patentüberwachung können stark variieren. Das hängt auch davon ab, ob Sie eine Software zur Patentüberwachung nutzen und die Überwachung selbst durchführen oder einen Dienstleister (z. B. eine Patentanwaltskanzlei) damit beauftragen.
Fazit: Sorgfältige Beratung kann Kosten für ein Patent reduzieren!
Ein Patent anzumelden, ist mit verschiedenen Kosten verbunden. Besonders wichtig ist dabei die Vorbereitung und Ausarbeitung der eigentlichen Anmeldung. Durch eine gute Patentrecherche und eine sorgfältige Ausarbeitung lässt sich so ein potenzieller Rechtsstreit beispielsweise mit bereits bestehenden Patentinhabern verhindern. Das spart nicht nur langfristig Kosten, sondern schützt auch die Reputation des Unternehmens. So kann auch verhindert werden, dass ein Patentantrag abgelehnt wird. Gerne unterstützen wir Sie umfassend zum Thema Patent!
Als spezialisierte Kanzlei für Patent- und Markenrecht haben wir die Expertise und die passenden Tools, um Sie bei Ihren Recherchen und Patenten zu unterstützen. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung beraten wir Sie zudem umfassend zu den möglichen Optionen und geben Ihnen eine Einschätzung zur Markt- und Rechtslage und den entstehenden Kosten. Darüber hinaus übernehmen wir gerne den gesamten Prozess der Patentanmeldung für Sie. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.