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Spezialisten für Patent- und Gebrauchsmusterrecht

Patente und Gebrauchsmuster sind technische Schutzrechte für technische Entwicklungen, die gegenüber dem Stand der Technik neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Der Inhaber eines Patents oder Gebrauchsmusters kann von jedem, der die geschützte Erfindung unberechtigt zu gewerblichen Zwecken nutzt, Unterlassung und Schadensersatz verlangen.

Die für den Patent- bzw. Gebrauchsmusterschutz nötige Erfindungshöhe liegt dann vor, wenn sich die technische Neuentwicklung in einem solchen Maße vom Stand der Technik abhebt, dass ein auf dem betreffenden technischen Gebiet tätiger Fachmann alleine auf der Grundlage seines Fachwissens nicht ohne Weiteres auf die erdachte Lösung gekommen wäre.

Patentschutz kann beantragt werden für:

  • Produkte (z. B. technische Bauteile, chemische Stoffe)
  • Verfahren (z. B. Bearbeitung von Werkzeugoberflächen, Herstellung von Feinchemikalien)
  • Verwendungen (z. B. neue Verwendung eines an sich bekannten chemischen Stoffes bei der Behandlung einer Erkrankung)

Gebrauchsmusterschutz kann dagegen nur für Produkte und die neue Verwendung eines an sich bekannten chemischen Stoffes bei der Behandlung einer Erkrankung beantragt werden. Andere Verwendungen und Verfahren können durch das Gebrauchsmuster grundsätzlich nicht geschützt werden.

Je nachdem, wo der Schutz für die Erfindung gewünscht ist, kann unter den folgenden Möglichkeiten ausgewählt werden:

  • Deutsche Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung,
  • Europäische Patentanmeldung,
  • Internationale Patentanmeldung und/oder
  • Nationale Patentanmeldung im inner- oder außereuropäischen Ausland.

Die formalen und sachlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Patentes werden vom jeweils zuständigen Patentamt geprüft. Gebrauchsmuster werden dagegen nur formal geprüft und ohne weitere sachliche Prüfung eingetragen.

Die Laufzeit eines Patentes beträgt maximal 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Deutsche Gebrauchsmuster haben eine maximale Laufzeit von 10 Jahren ab dem Anmeldetag.

Unsere Dienstleistungsangebote im Patent- und Gebrauchsmusterrecht

Unsere Dienstleistungsangebote im Patent- und Gebrauchsmusterrecht decken sämtliche Tätigkeiten in diesem Bereich ab.

Insbesondere bieten wir Ihnen im Zusammenhang mit Patenten und Gebrauchsmustern folgende Dienstleistungen an:

  • Durchführung und Auswertung von Patentrecherchen
  • Ausarbeitung von Patentanmeldungen
  • Einreichung von Patentanmeldungen
    • in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA),
    • beim Europäischen Patentamt (EPA),
    • als internationale Patentanmeldung nach dem internationalen Patentübereinkommen (PCT),
    • national bei jedem Patentamt auf der Welt in Kooperation mit entsprechend qualifizierten Kollegen vor Ort.
  • Durchführung des Anmelde- und Prüfungsverfahrens vor den entsprechenden Behörden im In- und Ausland bis zur Erteilung des Patents
  • Beratung zu Fragen der Patentstrategie
  • Verwaltung von Patentportfolios
  • Überwachung und Einzahlung von Verlängerungsgebühren (Gebührenüberwachung)
  • Verteidigung von Patenten im Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren
  • Verletzungsgutachten
  • Durchsetzung von Patenten gegen Patentverletzer
  • Verteidigung gegen Verletzungsklagen
  • Überwachung von Patentanmeldungen Ihrer Wettbewerber (Patentüberwachung)
  • Durchführung von Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren gegen Patente Ihrer Wettbewerber

Kontakt

Wenn Sie weitere Fragen zu Patenten oder Gebrauchsmustern oder zu unseren diesbezüglich angebotenen Dienstleistungen haben, können Sie jederzeit gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

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