Überwachung von Markenanmeldungen Ihrer Wettbewerber (Kollisionsüberwachung)
Mit der Eintragung Ihrer Marke erwerben Sie ein Ausschließlichkeitsrecht, mit dem Sie die Möglichkeit haben, Dritten den Gebrauch einer identischen oder ähnlichen Marke für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu untersagen.
Damit die von Ihnen erworbene Marke rechtsbeständig, durchsetzbar und damit werthaltig bleibt, sollten Sie die Marke jedoch nicht nur benutzen, sondern auch gegen Verwässerung durch Dritte bewahren.
Da in den meisten Ländern – so z. B. in Deutschland und vielen anderen Ländern Europas – bei einer neuen Markenanmeldung von Amtsseite nicht geprüft wird, ob der Eintragung dieser Marke gegebenenfalls bereits zuvor angemeldete oder eingetragene Marken entgegenstehen, müssen Sie als Markeninhaber selbst darauf achten, dass von Dritten keine neuen Marken angemeldet werden, die mit Ihren Marken identisch oder verwechselbar ähnlich sind. Geschieht dies doch, können Sie dagegen Widerspruch einlegen, vorausgesetzt Sie haben von der Anmeldung der störenden Marke rechtzeitig Kenntnis erlangt.
Ob eine neue Marke angemeldet wurde, die mit Ihrer Marke identisch oder verwechselbar ähnlich ist, lässt sich zuverlässig durch eine regelmäßige Überwachung der relevanten Markenregister feststellen. Hierzu können wir im Hinblick auf den territorialen Umfang verschiedene Optionen anbieten. Insbesondere bieten wir neben dem Überwachungsmodul für Deutschland auch ein Modul für die EU-weite Überwachung und für die Überwachung der EU plus Nachbarländer sowie eine fast lückenlose weltweite Überwachung an.
Bei der von uns angebotenen Kollisionsüberwachung werden alle Treffer anwaltlich auf Relevanz geprüft. Wir weisen Sie daher also nur auf die neuen Markenanmeldungen hin, bei denen wir ein tatsächliches Konfliktpotenzial sehen.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, sprechen Sie uns an.