Ihr Partner für Markenrecht
Marken (früher Warenzeichen) dienen der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen. Ihre Hauptfunktion ist, die Waren bzw. Dienstleistungen eines Anbieters von denjenigen anderer Wettbewerber zu unterscheiden. Der Inhaber einer eingetragenen Marke kann von jedem Dritten, der die gleiche oder eine ähnliche Marke für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt, Unterlassung und Schadensersatz verlangen.
Als Marke kann ein Wort, ein Bild oder eine Wort-Bild-Kombination geschützt werden, aber auch eine dreidimensionale Form, eine Tonfolge oder sogar ein bestimmter Geruch.
Bei der Anmeldung einer Marke muss immer angegeben werden, für welche Waren- und/oder Dienstleistungen die Marke geschützt werden soll. Vom Markenschutz ausgeschlossen sind allerdings solche Marken, die rein beschreibend für diejenigen Waren bzw. Dienstleistungen sind, für die die Marke angemeldet wurde.
Je nachdem, wo der Markenschutz gewünscht ist, kann die Anmeldung als
- Deutsche Marke,
- Europäische Unionsmarke,
- International registrierte Marke und/oder
- Nationale Marke im inner- oder außereuropäischen Ausland
erfolgen.
Die formalen und sachlichen Voraussetzungen für die Eintragung einer Marke werden von der jeweils zuständigen Behörde geprüft. Wird die Marke zur Eintragung zugelassen, beträgt die Schutzdauer zunächst 10 Jahre ab dem Anmeldetag. Die Schutzdauer kann jedoch beliebig oft um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden.
Dienstleistungen im Markenrecht
Unsere Dienstleistungsangebote im Markenrecht decken sämtliche Tätigkeiten in diesem Bereich ab.
Insbesondere bieten wir Ihnen im Zusammenhang mit Marken folgende Dienstleistungen an:
- Durchführung und Auswertung von Markenrecherchen
- Markengenerierung (in Kooperation)
- Ausarbeitung von Markenanmeldungen
- Einreichung von
- deutschen Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA),
- Unionsmarkenanmeldungen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO),
- internationalen Markenanmeldungen (Anmeldung als IR-Marke bei der WIPO nach den Regeln der Madrider Markenabkommen MMA und PMMA),
- nationalen Marken in jedem Land auf der Welt in Kooperation mit entsprechend qualifizierten Kollegen vor Ort.
- Durchführung des Anmelde- und Prüfungsverfahrens vor den entsprechenden Behörden im In- und Ausland bis zur Eintragung der Marke
- Beratung zu Fragen der Markenstrategie
- Verwaltung von Markenportfolios
- Überwachung und Einzahlung von Verlängerungsgebühren (Gebührenüberwachung)
- Verteidigung von Marken im Widerspruchs- und Löschungsverfahren
- Verletzungsgutachten
- Durchsetzung von Markenrechten gegen Markenverletzer
- Überwachung von Markenanmeldungen Ihrer Wettbewerber (Kollisionsüberwachung in Deutschland, Europa oder weltweit)
- Durchführung von Widerspruchs- und Löschungsverfahren gegen Marken Ihrer Wettbewerber
- Überwachung von Markenverletzungen im Wettbewerb (Marktüberwachung)