Know-how im Geschmacksmuster- und Designrecht
Das neuartige Design eines Produktes kann als Geschmacksmuster bzw. eingetragenes Design geschützt werden, wenn dieses Design einen anderen ästhetischen Gesamteindruck vermittelt als jedes andere zuvor bereits bekannte Design. Der Inhaber eines Geschmacksmusters bzw. eingetragenen Designs kann von demjenigen, der das Geschmacksmuster nachahmt, Unterlassung und Schadensersatz verlangen.
Für die Einreichung einer Geschmacksmusteranmeldung kann eine Zeichnung oder Fotografie des Designs verwendet werden. Die Darstellung des Designs muss dabei in jedem Fall vor einem neutralen Hintergrund erfolgen und nach Möglichkeit aus mehreren verschiedenen Perspektiven (in manchen Ländern werden bis zu sieben verschiedene Ansichten eines bestimmten Designs verlangt).
Je nachdem, wo das Design geschützt sein soll, kann unter den folgenden Möglichkeiten ausgewählt werden:
- Deutsches Geschmacksmuster bzw. eingetragenes Design
- Europäisches Gemeinschaftsgeschmacksmuster
- International registriertes Geschmacksmuster
- Nationales Geschmacksmuster im inner- oder außereuropäischen Ausland
Von den jeweils zuständigen Behörden werden lediglich die rein formalen Voraussetzungen für die Eintragung eines Geschmacksmusters bzw. Designs geprüft. Wird das Geschmacksmuster bzw. Design zur Eintragung zugelassen, beträgt die Schutzdauer zunächst 5 Jahre ab dem Anmeldetag. Die Schutzdauer kann jedoch – je nach Jurisdiktion – bis zu viermal um jeweils weitere 5 Jahre verlängert werden.
Dienstleistungen im Geschmacksmuster- bzw. Designrecht
Unsere Dienstleistungsangebote im Geschmacksmuster- bzw. Designrecht decken sämtliche Tätigkeiten in diesem Bereich ab.
Insbesondere bieten wir Ihnen im Zusammenhang mit Geschmacksmustern bzw. eingetragenen Designs folgende Dienstleistungen an:
- Durchführung und Auswertung von Geschmacksmusterrecherchen
- Ausarbeitung von Geschmacksmuster- bzw. Designanmeldungen
- Einreichung von
- deutschen Designanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA),
- Gemeinschaftsgeschmacksmuster-Anmeldungen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO),
- internationalen Geschmacksmusteranmeldungen (Anmeldung bei der WIPO nach den Regeln des Haager Musterabkommens HMA),
- nationalen Geschmacksmuster- bzw. Designanmeldungen in jedem Land auf der Welt in Kooperation mit entsprechend qualifizierten Kollegen vor Ort.
- Durchführung des Anmelde- und Prüfungsverfahrens vor den entsprechenden Behörden im In- und Ausland bis zur Eintragung der Marke
- Beratung zu Fragen der Geschmacksmuster- bzw. Designstrategie
- Verwaltung von Geschmacksmuster- bzw. Designportfolios
- Überwachung und Einzahlung von Verlängerungsgebühren (Gebührenüberwachung)
- Verteidigung von Geschmacksmustern bzw. Designs im Widerspruchs- und Löschungsverfahren
- Durchsetzung von Geschmacksmuster- bzw. Designrechten gegen Verletzer
- Überwachung von Geschmacksmuster- bzw. Designanmeldungen Ihrer Wettbewerber
- Durchführung von Löschungsverfahren gegen Geschmacksmuster bzw. Designs Ihrer Wettbewerber