Markennamen prüfen lassen: Darauf sollten Sie achten

Einen Namen für das eigene Produkt oder Unternehmen zu finden, kann zu den wichtigsten und schwierigsten Aufgaben eines Unternehmers oder Gründers gehören. Schließlich gibt es eine schier unendliche Zahl von Möglichkeiten. Gleichzeitig besteht immer das Risiko, dass der gewählte Markenname bereits so oder so ähnlich existiert und bereits eingetragen wurde.

Um mögliche Schutzhindernisse oder Kollisionen und damit rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Sie vor einer Markenanmeldung immer den Markennamen prüfen (lassen). Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Ganz gleich ob Markenanmeldung, Geschmacksmuster oder Patent - WSL Patent unterstützt seit 70+ Jahren erfolgreich etablierte Unternehmen sowie Startups dabei, ihr geistiges Eigentum zu schützen. Als Patent- und Rechtsanwälte verfügen wir über umfassende Branchenkenntnis und beraten Sie zu allen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch - egal ob persönlich bei uns vor Ort oder digital.

Markennamen finden

Eine Marke ist ein Kennzeichen, das Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer unterscheidet. Der Schutz kann für verschiedene Markenformen beantragt werden, unter anderem für folgende Markenformen:

  1. Wortmarke: Schützt den reinen Namen oder Text, unabhängig von Schriftart oder Gestaltung (Beispiel: "Coca-Cola").
  2. Bildmarke: Schützt ein Logo oder Symbol ohne Text (Beispiel: Der Apple-Apfel).
  3. Wort-/Bildmarke: Kombination aus Wort und Bild (Beispiel: Das Nike-Logo mit Schriftzug).
  4. Dreidimensionale Marke: Schützt charakteristische Produktformen (Beispiel: Die Coca-Cola-Flasche).
  5. Farbmarke: Schützt spezifische Farben oder Farbkombinationen (Beispiel: Das Magenta der Telekom).
  6. Hörmarke: Schützt akustische Signale (Beispiel: Der Telekom-Jingle).
  7. Positionsmarke: Schützt die spezifische Platzierung eines Elementes (Beispiel: Die rote Lasche an Levi's-Jeans).

Bei der Wahl und Gestaltung einer Marke aus den obigen Möglichkeiten ist es nicht nur wichtig, die passende “Business-Entscheidung” zu treffen, auch die Unterscheidungskraft und potenzielle Kollisionen mit bestehenden Marken sind zu berücksichtigen. Eine gründliche Recherche und professionelle Beratung können dabei helfen, den optimalen Schutz für Ihr Kennzeichen zu finden.

Markennamen prüfen

Soll ein Markenname angemeldet werden, ist vorab eine ausführliche Prüfung inklusive Markenrecherche sinnvoll. Eine solche Prüfung hat den Vorteil, dass spätere Rechtsstreitigkeiten oder das Scheitern der Markenanmeldung verhindert werden können.

Prüfung der Schutzfähigkeit

Die Markenämter prüfen grundsätzlich nur absolute Schutzhindernisse, wie etwa fehlende Unterscheidungskraft oder irreführende Angaben. Relative Schutzhindernisse sind hingegen Konflikte mit bestehenden Marken. Diese werden – zumindest in den Eintragungsverfahren vor dem Deutschen und dem Europäischen Markenamt – nicht überprüft. Die einzige Ausnahme: Es gibt ältere, notorisch amtsbekannte Marken (§ 37 (4) Markengesetz).

Prüfung möglicher Kollisionen

Die Markenämter prüfen also nicht, ob andere ähnliche oder identische Marken bereits eingetragen sind. Derartige ältere Rechte führen also in der Regel nicht zu einer Zurückweisung im Anmeldeverfahren.

Diese scheinbare Sicherheit trügt allerdings: Es besteht die Möglichkeit eines späteren, von einer dritten Partei initiierten Widerspruchs oder eines Nichtigkeitsverfahren. Durch derartige streitige Verfahren können erhebliche Folgekosten entstehen. Es ist deshalb immer vorab eine umfassende Markenrecherche durchzuführen, um das Risiko gering zu halten.

Wichtig zu beachten: Der Unterschied zwischen einer Marke und der Firma eines Unternehmens

Beim Aufbau eines Unternehmens stoßen viele auf die Begriffe "Firma" und "Marke". Obwohl oft verwechselt, haben sie unterschiedliche Funktionen und rechtliche Grundlagen:

  1. Die Firma:
    • Ist der offizielle Name eines Unternehmens
    • Wird im Handelsregister eingetragen (z. B. "Max Mustermann GmbH")
    • Dient der rechtlichen Identifikation im Geschäftsverkehr
    • Schutz unterliegt dem Handelsrecht
  2. Die Marke:
    • Ist ein Kennzeichen für Produkte oder Dienstleistungen
    • Wird beim Markenamt (z. B. DPMA) eingetragen
    • Dient der Unterscheidung von Wettbewerberprodukten am Markt
    • Schutz unterliegt dem Markenrecht

Während die Firma das Unternehmen selbst identifiziert, repräsentiert die Marke insbesondere dessen Angebote. Ein Unternehmen kann mehrere Marken haben, die sich vom Firmennamen unterscheiden.

Beispiel: Das Unternehmen "Procter & Gamble" führt Marken wie "Pampers" oder "Gillette".

In der Regel werden aber auch Firmennamen zusätzlich markenrechtlich geschützt, denn der Schutz durch die Firma ist in der Regel sowohl territorial als auch inhaltlich beschränkt.

Warum sollte ich den Markennamen prüfen lassen?

Vor der Anmeldung einer Marke ist es wichtig, zu prüfen, ob die Marke überhaupt schutzfähig ist und nicht gegen bestehende Markenrechte verstößt. Bestehen bei der Markenanmeldung Schutzhindernisse, so weist das zuständige Markenamt (in Deutschland das DPMA) die Anmeldung zurück.

Wird die Marke zwar erfolgreich angemeldet, aber kollidiert mit anderen, älteren Marken, so kann das schwerwiegende Folgen haben. Einige davon haben wir nachfolgend aufgeführt:

  • Abmahnung
  • Vernichtung von bereits gekennzeichneten Produkten und ähnlichem
  • Verbot der weiteren Nutzung
  • Löschung aus dem Markenregister
  • einstweilige Verfügung
  • Schadensersatzansprüche

Das alles ist nicht nur kostenintensiv, sondern auch zeitaufwendig und kann erhebliche Auswirkungen auf die Reputation Ihres Unternehmens haben. Deshalb ist es wichtig, bereits im Vorfeld den Markennamen prüfen zu lassen.

Das DPMA berücksichtigt bei der amtlichen Prüfung eine Markenkollision leider nicht, es liegt also an den Rechteinhabern, eine eigene Markenprüfung bzw. Markenrecherche vor der eigentlichen Anmeldung durchzuführen.

Checkliste: So können Sie Ihren Markennamen schützen lassen

Wenn Sie Ihren Markennamen schützen lassen möchten, sollten Sie im Vorhinein den Markennamen prüfen. Eine gute Vorbereitung kann mögliche rechtliche Konsequenzen verhindern und Ihnen mehr Rechtssicherheit bei der Anmeldung geben.

Was dabei zu beachten ist, haben wir in einer Checkliste zusammengefasst:

  1. Markenname überlegen: Im ersten Schritt sollte der gewünschte Name festgelegt werden, sonst kann die Prüfung nicht starten. Dabei spielt auch das Marketing eine wichtige Rolle. Bewährt haben sich beispielsweise Wörter oder Neologismen mit einem angenehmen Klang sowie Wörter, die eine positive Assoziation zum Produkt wecken. Wählen Sie keinen Namen, der rechtlich verboten sein könnte oder ähnlich zu bekannten anderen Marken ist.
  2. Marke auf Schutzfähigkeit überprüfen: Darauffolgend wird die Schutzfähigkeit der Marke überprüft. Absolute Schutzhindernisse sind zum Beispiel fehlende Unterscheidungskraft, Nutzung staatlicher Symbole oder Fäkalsprache. Gerne beraten wir Sie anwaltlich zu den rechtlichen Anforderungen.
  3. Markenrecherche durchführen: Danach werden identische oder ähnliche Marken gesucht. Es wird analysiert, ob der eigene Markenname nicht mit anderen kollidiert, damit eine rechtssichere Markenanmeldung möglich ist. Eine solche Recherche kann, je nach Umfang, einige Tage bis mehrere Wochen dauern. Diese Zeit sollten Sie einkalkulieren.
  4. Territorialen Schutzumfang beachten: Die Markenrecherche sollte sich auf alle Länder erstrecken, in denen die Marke jetzt oder zukünftig angemeldet werden soll, sodass keine Kollisionen entstehen können. Zum Beispiel in Deutschland, innerhalb der EU oder weltweit. Hierbei gilt: Lieber gründlich als oberflächlich prüfen!
  5. Ergebnisse auswerten und Maßnahmen ergreifen: Ein erfahrener Anwalt wird Ihnen am Ende der Prüfung mitteilen, wie seine Einschätzung zur Anmeldung der Marke ist. Ist ein Markenschutz nicht möglich oder schwierig, kann die Marke überarbeitet oder komplett neugestaltet werden. Das Ergebnis kann aber auch lauten, dass die Markenanmeldung sehr gute Aussichten auf Erfolg hat.
  6. Marke anmelden: Fallen alle Prüfungsschritte positiv aus, kann die Marke letztlich angemeldet werden. Bis zur offiziellen Eintragung dauert es in der Regel wenige Wochen.

Markenüberwachung: So geht es nach der Anmeldung weiter

Nach erfolgreicher Prüfung und Veröffentlichung durch das Amt kann die Marke dann 3 Monate nach Veröffentlichung durch einen sogenannten Widerspruch von einer dritten Partei angegriffen werden. Mit einer guten, vor der Anmeldung durchgeführten Prüfung ist das Risiko hierfür jedoch eher gering.

Nach der erfolgreichen Anmeldung Ihrer Marke sollten Sie dafür sorgen, dass auch spätere Markenanmeldungen Dritter nicht mit Ihrer Marke kollidieren. Auch das überprüfen die Markenämter nicht. Es liegt deshalb an Ihnen, mögliche Kollisionen zu erkennen und frühzeitig Schritte gegen die Nachahmungen einzuleiten, da auch für andere Rechteinhaber die 3-monatige Widerspruchsphase gilt und Sie dann in dieser Phase tätig werden können.

Um potentielle Nachahmungen im Blick zu haben, empfiehlt es sich, eine Kollisionsüberwachung, auch Markenüberwachung genannt, einzurichten. Bei dieser werden regelmäßig neu angemeldete Marken auf Ähnlichkeit überprüft. Damit Sie sich vollumfänglich auf das Wesentliche konzentrieren können, empfiehlt es sich, dies von einem Anwalt für Markenschutz übernehmen zu lassen. Bestehen Ähnlichkeiten, so werden Sie umgehend informiert. Wir beraten Sie gerne über Ihre rechtlichen Möglichkeiten in diesem Bereich.

Markennamen prüfen lassen: So kann ein Anwalt im Markenrecht helfen

Ein erfahrener Markenanwalt prüft vor Einreichung einer Anmeldung, ob absolute und relative Schutzhindernisse bestehen bzw. die Marke schutzfähig ist. Auch wenn die eigene Recherche ein guter erster Anhaltspunkt ist, ist zu bedenken, dass mit den Datenbanken der Markenämter in der Regel nur identische Marken gefunden werden können, ein Eingriff in Rechte Dritter allerdings schon bei einer Markenähnlichkeit vorliegen kann. Der Ähnlichkeitsbereich kann mit den vorhandenen Datenbanken daher nur mittels “händischer Einzelabfrage” ermittelt werden, was wiederum (auch) entsprechende juristische Kenntnisse aus dem Markenrecht erfordert.

Wir unterstützen Sie gerne bei einer umfassenden Markenrecherche. Dafür nutzen wir spezialisierte, oftmals KI-basierte Tools, die uns bei der Recherche unterstützen. Schließlich bedarf es Know-How im Umgang mit juristischen sowie technischen Datenbanken, um belastbare Ergebnisse zu erhalten.

Gerne beraten wir Sie unverbindlich und transparent zu den zu erwartenden Kosten und den nächsten Schritten. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Fazit

Ein Markenname ist nicht nur aus Marketing-Gründen zu prüfen und zu durchdenken, auch aus rechtlicher Sicht bestehen einige Hindernisse zur erfolgreichen und rechtssicheren Markenanmeldung. Um diese zu gewährleisten, ist die Prüfung des Markennamens besonders wichtig und sollte durch versierte Experten durchgeführt werden. Das spart im Zweifel nicht nur Zeit und Nerven, sondern schützt auch die Reputation.

Als spezialisierte Kanzlei für Patent- und Markenrecht haben wir die Expertise und die passenden Tools, um Sie bei ihren Recherchen zu unterstützen. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung beraten wir Sie zudem umfassend zu den möglichen Optionen und geben Ihnen eine Einschätzung zur Markt- und Rechtslage anhand einer Markenrecherche. Darüber hinaus übernehmen wir gerne den gesamten Prozess der Markenanmeldung für Sie.