Geschmacksmuster vor Nachahmungen schützen

Geschmacksmuster (auch Designs genannt) können einen großen Wiedererkennungswert für Ihr Unternehmen bieten und Ihren Außen- oder Produktauftritt einzigartig machen. Um Nachahmungen zu vermeiden, ist es häufig sinnvoll, Geschmacksmuster rechtlich schützen zu lassen. Wie Sie dabei genau vorgehen und worauf es beim Schutz von Geschmacksmustern ankommt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Ganz gleich ob Markenanmeldung, Geschmacksmuster oder Patent - WSL Patent unterstützt seit 70+ Jahren erfolgreich etablierte Unternehmen sowie Startups dabei, ihr geistiges Eigentum zu schützen. Als Patent- und Rechtsanwälte verfügen wir über umfassende Branchenkenntnis und beraten Sie zu allen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch - egal ob persönlich bei uns vor Ort oder digital.

Was ist ein Geschmacksmuster?

Durch ein Geschmacksmuster werden zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsformen eines Erzeugnisses oder dessen Einzelteile geschützt. Unter Produkt ist dabei jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand zu verstehen, einschließlich Verpackung, Ausstattung, grafischer Symbole und typografischer Schriftzeichen.

Zu den Formelementen zählen vor allem Linien, Gestalt, Farben (oder Farbkompositionen), Konturen, Werkstoffe oder die Oberflächenstruktur eines Produktes.

Achtung:
Nicht als Geschmacksmuster schutzfähig sind grundsätzlich Computerprogramme, Filme, Literatur oder Musik. In diesen Fällen greift in der Regel das Urheberrecht.

Unterschiede: Geschmacksmuster, Patent, Marke, Gebrauchsmuster

Als Patent- und Rechtsanwälte sind wir häufig mit der Frage konfrontiert, wie geistiges Eigentum am besten geschützt werden kann: als Marke, Patent, Geschmacks- oder Gebrauchsmuster.

Folgende Unterschiede sind dabei zu beachten:

  • Das Patent schützt eine Erfindung, d.h. eine technische Lösung für ein technisches Problem.
  • Gleiches gilt für den “kleinen Bruder” des Patents, das kostengünstigere Gebrauchsmuster.
  • Im Gegensatz dazu geht es beim Geschmacksmuster um das Aussehen des Produktes.
  • Als Marke kann ein Name oder eine Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen geschützt werden.

Ein Beispiel dafür ist Coca-Cola: Der Name an sich und das Logo sind Marken. Die typische Form der Glasflasche, die rote Farbe und die Typografie des Schriftzuges sind schützbar durch ein Geschmacksmuster. Bestimmte Herstellungsprozesse des Getränks wären als Patent schutzfähig.

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Geschmacksmuster schutzfähig?

Damit ein Geschmacksmuster schutzfähig ist, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Das Design muss neu sein: Neuheit bedeutet, dass kein identisches oder quasi- identisches Muster bereits offenbart worden ist.
  • Es muss eine Eigenart aufweisen: Durch seinen Gesamteindruck muss sich das Muster von vorbekannten Gestaltungen wesentlich abheben.
  • Das Vorliegen von Neuheit und Eigenart wird in Europa von den zuständigen Ämtern vor der Eintragung nicht geprüft. Deshalb ist dies vorzugsweise mit anwaltlicher Unterstützung in einer Geschmacksmuster- oder Design-Recherche vor Anmeldung in Erfahrung zu bringen, um Rechtsrisiken zu minimieren.

Darüber hinaus ist ein Muster auch nicht schutzfähig, wenn dessen Merkmale ausschließlich technischer Natur sind, es gegen die “guten Sitten” oder die öffentliche Ordnung verstößt.

Das Designschutzgesetz

Das Designschutzgesetz (DesignG) regelt in seiner neuen Form vom 10. Oktober 2013, nach welchen Kriterien ein Design schutzfähig ist und welche Rechte aus dem Designrecht herleitbar sind. Wird ein Design von Dritten verwendet, kann der Inhaber die Unterlassung und unter Umständen Schadensersatz fordern.

Bei einer Anmeldung eines bereits vorhandenen Geschmacksmusters laufen so auch Sie unter Umständen Gefahr, gegen bestehende Rechte zu verstoßen und sich schadensersatzpflichtig zu machen. Deshalb ist eine Geschmacksmuster-Recherche essentiell, um langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Wissenswertes zur Geschmacksmuster-Recherche

Zu bedenken ist bei einer Recherche, dass die rechtliche Beurteilung einer Geschmacksmusterverletzung durchaus komplex ist. Sie erfordert beispielsweise die Bestimmung des Schutzumfanges, welcher u.a. von dem vorbekannten Formenschatz abhängig ist.

Die Recherchen in den Datenbanken sind daher aufwändig und die rechtliche Beurteilung erfordert Kenntnis über die aktuelle Rechtsprechung - insbesondere im Falle von komplexen Erzeugnissen oder wenn das Erzeugnisse eine Vielzahl technischer Merkmale aufweist.

Als Anwalt für Geschmacksmuster nutzen wir spezialisierte, oftmals KI-basierte Tools, die uns bei der Recherche unterstützen. Zudem können wir durch unsere jahrelange Erfahrung auf viel Know-How im Umgang mit juristischen sowie technischen Datenbanken zurückgreifen, was notwendig ist, um belastbare Ergebnisse zu erhalten.

Checkliste für eine erfolgreiche Geschmacksmuster-Anmeldung

Um ein Geschmacksmuster rechtssicher und erfolgreich anzumelden, sollten Sie sich anwaltlich unterstützen lassen. In unserer Checkliste geben wir eine grobe Orientierung über die einzelnen Schritte:

  1. Design exakt definieren:
    Überprüfen Sie, was an dem entwickelten Design besonders “wertvoll” ist. Welche Merkmale sind Neuerungen gegenüber dem Vorbekannten? Welche sprechen Ihren Kunden besonders an?
  2. Klassifizierung auswählen:
    Bei der Anmeldung eines Geschmacksmusters muss ausgewählt werden, in welchen Klassen das Design geschützt werden soll. Nach der Locarno-Klassifizierung gibt es 32 Hauptklassen und Unterklassen, nach denen differenziert wird.
  3. Territorialen Schutzumfang bestimmen:
    Nun gilt es festzulegen, auf welche Staaten sich der Schutz erstrecken soll. Reicht eine Anmeldung in Deutschland (DPMA) oder soll das Design EU-weit (EUIPO) oder sogar weltweit (WIPO) angemeldet werden?
  4. Design-Recherche durchführen:
    Vor der Anmeldung sollte eine umfassende Recherche durchgeführt werden. Diese dient dazu, herauszufinden, ob das Geschmacksmuster schutzfähig ist oder bereits anderweitig geschützt wurde. So verhindern Sie einen möglichen Rechtsstreit mit bestehenden Rechteinhabern.
  5. Anmeldung einreichen:
    Erst im letzten Schritt wird das Geschmacksmuster tatsächlich angemeldet, entweder in Deutschland oder bei europäischen bzw. internationalen Ämtern. Hier müssen die Details zum Design und die Anmeldedaten angegeben werden. Da es sehr stark auf die exakte und korrekte Darstellung des Schutzgegenstandes ankommt, ist anwaltliche Unterstützung ratsam.

Die Aufzählung ist nicht abschließend und ersetzt insbesondere keine Beratung durch einen spezialisierten Anwalt. Wenden Sie sich für eine verbindliche Auskunft gerne direkt an uns.

Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Wenn Sie ein Geschmacksmuster anmelden möchten, ist es sinnvoll, sich im Voraus mit den zu erwartenden Kosten zu beschäftigen. Die Kostenhöhe richtet sich nach dem Umfang der Schutzrechte. Je nachdem, ob Sie eine deutsche, europäische oder internationale Design-Anmeldung wünschen, sind die Kosten entsprechend gestaffelt.

In der Regel sind die Amtskosten eher gering und bewegen sich in einem Rahmen von 60 Euro (Deutschland, Online Einreichung) bis ca. 350 Euro (EU Geschmacksmuster).

Weitere Kosten fallen für die Aufrechterhaltung des Geschmacksmusters an (“Aufrechterhaltungsgebühren“). Diese sind bei einer deutschen Anmeldung folgendermaßen gestaffelt:

  • 6. bis 10. Jahr: 90 Euro
  • 11. bis 15. Jahr: 120 Euro
  • 16. bis 20. Jahr: 150 Euro
  • 21. bis 25. Jahr: 180 Euro

Hinzu kommen Kosten für die Einreichung, die anwaltliche Beratung und eine optionale vorangehende Design-Recherche, bei der wir prüfen, ob andere Geschmacksmuster einer Anmeldung im Weg stehen. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie zusätzlich eine anwaltliche Stellungnahme zum Ergebnis der Recherche wünschen. Die Stellungnahme beinhaltet dann eine detaillierte anwaltliche Bewertung der Rechtslage sowie der Marktlage im Register im Hinblick auf mögliche Kollisionen.

Gerne stellen wir Ihnen eine verlässliche Aufstellung der Kosten zur Verfügung. Nehmen Sie jederzeit unverbindlich Kontakt zu uns auf.

Fazit

Soll Ihr Unternehmen oder Ihr Produkt nicht nur durch den Namen und das Logo einen Wiedererkennungswert erlangen, sondern auch durch ein besonderes Design, bietet sich der Schutz über ein Geschmacksmuster an.

Damit stellen Sie sicher, dass es nicht zu Nachahmungen auf dem Markt kommt, die Ihrer Reputation langfristig schaden können. Viele erfolgreiche Unternehmen zielen mit der Anmeldung von Geschmacksmustern genau auf diesen Zweck ab.

Sie benötigen einen Anwalt für Markenschutz oder Unterstützung bei Ihrer Geschmacksmusteranmeldung? Wenden Sie sich gerne an unsere spezialisierte Kanzlei mit Patent- und Rechtsanwälten für geistiges Eigentum. Wir unterstützen Sie gerne kompetent bei allen wichtigen Schritten.