Gebrauchsmuster anmelden: Das sollten Sie vorher wissen

Ein Gebrauchsmuster bietet eine schnelle Möglichkeit, technische Erfindungen zu schützen. Anders als bei einem Patent ist das Prüfungsverfahren für ein Gebrauchsmuster weniger umfassend, was zu einer schnellen Eintragung führt. Dennoch kann es einen wirksamen Schutz für technische Neuerungen und Entwicklungen bieten. Wie Sie ein Gebrauchsmuster anmelden können und wann das sinnvoll ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Ganz gleich, ob Markenanmeldung, Geschmacksmuster oder Patent - WSL Patent unterstützt seit 70+ Jahren erfolgreich etablierte Unternehmen sowie Startups dabei, ihr geistiges Eigentum zu schützen. Als Patent- und Rechtsanwälte verfügen wir über umfassende Branchenkenntnis und beraten Sie zu allen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch - egal ob persönlich bei uns vor Ort oder digital.

Wann ist ein Gebrauchsmuster sinnvoll?

Ein Gebrauchsmuster ist besonders dann sinnvoll, wenn eine schnelle Absicherung einer technischen Erfindung angestrebt wird. Es eignet sich für Erfindungen, die bereits eine gewisse Marktreife besitzen und bei denen der Innovationszyklus kurz ist.

Da das Anmeldeverfahren ohne umfassende inhaltliche Prüfung verläuft, kann der Schutz innerhalb weniger Monate, teilweise sogar innerhalb von Wochen, erreicht werden. Ein Gebrauchsmuster ist außerdem geeignet, wenn zunächst ein schneller Schutz gewünscht ist, bevor später ein Patent in Betracht gezogen wird.

Gebrauchsmuster wurden und werden oft für den Schutz von einfachen Gegenständen des Alltags genutzt. Ein Beispiel hierfür wäre ein Einhandmechanismus bei Taschenmessern, der das Öffnen und Schließen mit einer Hand ermöglicht.

Gebrauchsmuster anmelden: So klappt's

Der Anmeldeprozess für ein Gebrauchsmuster beginnt mit einer formellen Antragstellung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Zunächst sollte eine detaillierte Beschreibung der Erfindung - vorzugsweise mit anwaltlicher Unterstützung - erstellt werden, die die technischen Merkmale und Funktionsweisen klar darlegt. Ergänzt wird die Beschreibung oft durch technische Zeichnungen, die die wesentlichen Merkmale visuell verdeutlichen. Zudem sind Ansprüche zu formulieren, um den Schutzumfang der Erfindung zu definieren.

Eine gründliche Recherche vor der Einreichung ist empfehlenswert, um sicherzustellen, dass die Erfindung tatsächlich neu ist und keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

Nach Einreichung der Unterlagen prüft das DPMA die Anmeldung formell, jedoch nicht inhaltlich auf Vorliegen der Voraussetzungen für die Gebrauchsmusterfähigkeit wie Neuheit oder erfinderischen Schritt. Dies führt zu einer schnellen Eintragung, die oft bereits nach wenigen Monaten erfolgt.

Ab dem Tag der Eintragung genießt die Erfindung einen rechtlichen Schutz, der für maximal zehn Jahre ab dem Anmeldetag aufrechterhalten werden kann. Zunächst ist das Gebrauchsmuster jedoch erst einmal nur für drei Jahre gültig. Durch Zahlung von Aufrechterhaltungsgebühren nach 3, 6 und 8 Jahren kann der Schutz verlängert werden - ähnlich wie es bei Patenten mit Jahresgebühren der Fall ist.

Es empfiehlt sich, für die Anmeldung professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, da Fehler im Anmeldeprozess den späteren Schutzumfang beeinträchtigen können. Ein Patentanwalt kann dabei helfen, die Beschreibung und Ansprüche so zu formulieren, dass sie den größtmöglichen Schutz gewährleisten und eventuelle Rechtsstreitigkeiten vermeiden.

Gebrauchsmuster international anmelden – ist das möglich?

Eine europäische oder internationale Anmeldung eines Gebrauchsmusters ist nicht direkt möglich, da es im Gegensatz zu Patenten kein europäisches oder internationales Anmeldeverfahren gibt. Allerdings können Sie in einigen Ländern nationale Gebrauchsmusteranmeldungen vornehmen, die ähnlich wie in Deutschland funktionieren.

Alternativ besteht die Möglichkeit, zunächst eine europäische oder internationale Patentanmeldung einzureichen und in bestimmten Ländern in ein Gebrauchsmuster umzuwandeln, wenn deren nationale Gesetze dies vorsehen.

In vielen Ländern, wie in Deutschland, ist es möglich, eine Erfindung parallel durch ein Gebrauchsmuster und eine Patentanmeldung zu schützen. In Deutschland kann beispielsweise aus einer laufenden Patentanmeldung ein Gebrauchsmuster "abgezweigt" werden, um schnell einen wirksamen Schutz gegen Nachahmer zu erlangen, solange die Patentprüfung noch läuft. Auch dies kann eine strategisch sinnvolle Option sein.

Risiko: Löschungsverfahren

Beim Gebrauchsmuster besteht immer auch das Risiko eines Löschungsverfahrens, da keine umfassende Prüfung auf Neuheit und erfinderischen Schritt vor der Eintragung erfolgt. Jeder (außer der Inhaber selbst) kann beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einen Löschungsantrag stellen, wenn Zweifel an der Rechtsbeständigkeit des Gebrauchsmusters bestehen.

In einem solchen Verfahren wird geprüft, ob die Erfindung tatsächlich neu ist und auf einem erfinderischen Schritt beruht. Das Verfahren kann sehr kostspielig sein, da die gesamten Kosten des Verfahrens grundsätzlich von der unterliegenden Partei getragen werden, in Abgrenzung zu einem Patenteinspruchsverfahren, bei welchem jede Partei grundsätzlich ihre eigenen Kosten trägt.

Das Löschungsverfahren kann zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des Gebrauchsmusters führen, wenn die substantiellen Schutzvoraussetzungen, insbesondere Neuheit und erfinderischer Schritt, nicht erfüllt sind. Eine gründliche Vorabrecherche minimiert dieses Risiko.

Gebrauchsmuster anmelden: Diese Kosten sind zu erwarten

Die Kosten für eine Gebrauchsmusteranmeldung setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Es besteht häufig die Fehlwahrnehmung, dass Gebrauchsmuster deutlich günstiger sind als Patente. Tatsächlich sind die Amtsgebühren für Gebrauchsmuster zwar niedriger – die Anmeldegebühr beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beträgt derzeit etwa 40 Euro, während Patentanmeldungen deutlich höhere Gebühren verlangen. Diese Amtsgebühren sind jedoch nur ein kleiner Teil der Gesamtkosten.

Wesentliche Aufwendungen entstehen durch die Anwaltskosten, die sowohl bei Gebrauchsmustern als auch bei Patenten in ähnlicher Höhe anfallen. Ein Anwalt ist insbesondere bei der Erstellung der Beschreibung und der Formulierung des Schutzgegenstands besonders hilfreich, da hier die Grundlage für den späteren Schutzumfang gelegt wird. Fehler in diesem Stadium können zu Problemen im Nachgang (z.B. Abmahnung, Löschung) führen und damit weitere Kosten verursachen.

Ein weiterer Unterschied zu Patenten besteht im Prüfungsverfahren: Beim Gebrauchsmuster entfällt die umfassende Prüfung auf Neuheit und erfinderischen Schritt. Dies spart zwar Zeit und Kosten im Anmeldeprozess, geht jedoch mit dem Risiko einher, dass das Schutzrecht im Streitfall leichter angefochten und möglicherweise gelöscht werden kann.

Die Aufrechterhaltungsgebühren sind für Gebrauchsmuster ebenfalls niedriger und fallen nur bis zum Ablauf von 10 Jahren an. Patente hingegen können bis zu 20 Jahre aufrechterhalten werden, was bei längerfristigen Innovationen einen wichtigen Unterschied darstellt.

So hilft ein Anwalt für Patentrecht bei der Gebrauchsmusteranmeldung

Bereits vor der Anmeldung eines Gebrauchsmusters ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll. Ein erfahrener Anwalt für Patentrecht bietet nicht nur eine umfassende Beratung zur Wahl zwischen Patent oder Gebrauchsmuster, sondern gewährleistet auch eine rechtssichere Durchführung der Anmeldung.

Dazu gehört insbesondere die sorgfältige Recherche nach bestehenden Schutzrechten, die Ihre Erfindung beeinträchtigen könnten. Da das Gebrauchsmuster kein Prüfungsverfahren durchläuft, besteht ein höheres Risiko für rechtliche Konflikte. Für juristische Laien ohne spezialisierte Tools ist eine solche Recherche nur schwer durchführbar, was die Rechtssicherheit gefährdet.

Die präzise Formulierung der Beschreibung und der Schutzansprüche ist für eine erfolgreiche Anmeldung entscheidend, um den Schutzbereich Ihrer Erfindung klar zu definieren. Ein Anwalt unterstützt dabei, die Ansprüche exakt und rechtssicher zu verfassen, um potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden. Sollte es zu einer Anfechtung oder Verletzung des Gebrauchsmusters kommen, vertritt ein Anwalt Ihre Interessen in gerichtlichen Verfahren oder bei außergerichtlichen Verhandlungen.

Fazit: Gebrauchsmuster als effektiver Schutz technischer Innovationen

Ein Gebrauchsmuster bietet für Unternehmen und Einzelpersonen eine effektive Möglichkeit, technische Innovationen schnell zu schützen. Allerdings ist das Gebrauchsmuster gegenüber dem Patent nicht so attraktiv und kostengünstig, wie oft angenommen, da die Anwaltskosten ähnlich hoch ausfallen. Ein erfahrener Patentanwalt kann dabei unterstützen, die Besonderheiten des Gebrauchsmusterschutzes optimal zu nutzen und zu erwägen, ob ein Patent oder ein Gebrauchsmuster besser zu Ihnen und Ihrer Erfindung passt.

Als spezialisierte Kanzlei für Patent- und Markenrecht haben wir die Expertise und die passenden Tools, um Sie bei ihren Recherchen und der Gebrauchsmusteranmeldung zu unterstützen. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung beraten wir Sie zudem umfassend zu den möglichen Optionen und geben Ihnen eine Einschätzung zur Markt- und Rechtslage. Darüber hinaus übernehmen wir gerne den gesamten Prozess der Anmeldung für Sie.