Einspruch gegen Patent: So gehen Sie vor

Ein erteiltes Patent ist ein starkes Schutzrecht, doch nicht immer erfüllt es die gesetzlichen Anforderungen. Unternehmen oder Einzelpersonen, die sich durch ein Patent in ihren Rechten beeinträchtigt sehen, haben die Möglichkeit, Einspruch gegen ein Patent einzulegen. Dieses Verfahren ermöglicht eine kosteneffiziente Überprüfung der Patentfähigkeit durch die zuständigen Behörden.

Innerhalb einer nicht verlängerbaren Frist können fehlerhafte oder ungerechtfertigt erteilte Patente angefochten werden, um rechtliche Klarheit zu schaffen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie ein Einspruchsverfahren abläuft, welche Fristen und Kosten zu beachten sind und warum eine professionelle Unterstützung dabei hilfreich ist.

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Einspruch gegen ein Patent: Was ist das eigentlich?

Der Einspruch gegen ein Patent ist ein amtliches Verfahren, das die nachträgliche Überprüfung eines erteilten Patents zum Ziel hat. Dabei wird geprüft, ob die Patentfähigkeit gegeben ist, das heißt, ob das Patent die gesetzlichen Voraussetzungen wie Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit erfüllt. Auch andere Aspekte, wie ein mögliches Vorbenutzungsrecht oder formale Fehler bei der Patentanmeldung, können geprüft werden.

Ein Einspruch ist nur dann erfolgreich, wenn die Patentfähigkeit des Streitpatents infrage gestellt werden kann. Mögliche Gründe sind:

  • Fehlende Neuheit: Das Patent betrifft eine Erfindung, die bereits bekannt war (Stand der Technik).
  • Mangelnde erfinderische Tätigkeit: Die Erfindung ist für einen Fachmann naheliegend.
  • Unzureichende Offenbarung: Die Beschreibung im Patent reicht nicht aus, um die Erfindung nachzuarbeiten.
  • Sonstige rechtliche Hindernisse: Beispielsweise ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen im Patentprüfungsverfahren, wie eine unzulässige Erweiterung der ursprünglichen Offenbarung.

Der Einsprechende trägt die Beweislast für die angeführten Gründe. Es empfiehlt sich daher, alle relevanten Informationen und Dokumente bereits frühzeitig vorzulegen, um die Erfolgschancen zu maximieren.

Frist zur Einlegung eines Einspruchs

Der Einspruch gegen ein erteiltes Patent muss innerhalb von neun Monaten nach der Patenterteilung eingelegt werden. Diese Frist ist zwingend und nicht verlängerbar. Versäumen Sie diese Frist, bleibt Ihnen lediglich die Möglichkeit, ein teureres Nichtigkeitsverfahren einzuleiten.

Während der Einspruch eine fristgebundene Möglichkeit ist, ein Patent anzufechten, bietet das Nichtigkeitsverfahren jederzeit nach Erteilung die Möglichkeit, das Patent noch einmal auf seinen Rechtsbestand zu überprüfen.

Was ist das Nichtigkeitsverfahren?

Das Nichtigkeitsverfahren ist ein rechtliches Mittel, um ein bereits erteiltes Patent anzufechten, auch nachdem die Einspruchsfrist von neun Monaten abgelaufen ist. Es wird in Deutschland in erster Instanz vor dem Bundespatentgericht (BPatG) geführt und zielt darauf ab, das Patent ganz oder teilweise für nichtig zu erklären.

Nach einem Urteil des Bundespatentgerichts besteht für die unterlegene Partei die Möglichkeit, das Nichtigkeitsverfahren in zweiter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) fortzuführen. Diese Berufungsinstanz bietet eine vollständige rechtliche Überprüfung der Entscheidung erster Instanz durch die hochspezialisierten Patentsenate des BGH, die aus drei Berufsrichtern und zwei technischen Richtern bestehen.

Im Gegensatz zum Einspruchsverfahren ist das Nichtigkeitsverfahren nicht fristgebunden, dafür aber mit höheren Kosten verbunden, da sich die Gerichtsgebühr nach dem Streitwert richtet. Zusätzlich entstehen meist erhebliche Anwaltskosten. Das Verfahren ist aufwändiger, bietet aber eine spätere Möglichkeit, gegen problematische Patente vorzugehen.

Einspruch gegen Patent: Verfahrensablauf

Das Einspruchsverfahren folgt dem Amtsermittlungsgrundsatz, allerdings mit gewissen Einschränkungen. Insbesondere in Verfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA) obliegt es den Beteiligten, umfassende Argumente und Beweise möglichst frühzeitig einzubringen. In Deutschland hingegen ist die Amtsermittlung ausgeprägter, was bedeutet, dass das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) von sich aus aktiv nach relevanten Tatsachen sucht. Dennoch gilt: Je umfassender Sie Ihre Argumente und Beweise von Beginn an vorlegen, desto größer sind Ihre Erfolgsaussichten.

Patent: Einspruch und Beschwerde

Der Einspruch gegen ein Patent erfolgt in zwei Instanzen:

  1. Erste Instanz: Der Einspruch wird bei der zuständigen Behörde eingelegt, entweder beim DPMA oder beim EPA. Dort entscheidet die Patentabteilung bzw. die Einspruchsabteilung – in der Regel ein Gremium aus drei Prüfern – über die Zulässigkeit und Begründetheit des Einspruchs. In dieser Phase können Sie umfangreiche Argumente vorbringen, die darlegen, warum das Patent aus Ihrer Sicht keinen Bestand hat.
  2. Zweite Instanz: Sollte die erstinstanzliche Entscheidung nicht in Ihrem Sinne ausfallen, haben Sie die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen. In Europa erfolgt dies vor den Beschwerdekammern des EPA. Auf deutscher Ebene ist das Bundespatentgericht zuständig. Dieses Beschwerdeverfahren ist anspruchsvoller und kostenintensiver. Außerdem werden insbesondere vor der Beschwerdekammer des EPA meistens keine neuen Einspruchsgründe und Beweismittel mehr zum Verfahren zugelassen, weshalb es ratsam ist, bereits in der ersten Instanz alle relevanten Dokumente und Argumente vorzubringen.

Kosten eines Einspruchsverfahrens

Die Kosten eines Einspruchsverfahrens sind verhältnismäßig gering. Die amtliche Gebühr für die Einlegung eines Einspruchs beträgt derzeit in Deutschland beim DPMA lediglich 200 Euro, und in Europa beim EPA 880 Euro (Stand: Januar 2025). Diese Gebühren sollen die Kosten für die Bearbeitung durch das Amt decken.

Zusätzliche Kosten können durch die Beauftragung eines spezialisierten Patentanwalts entstehen. Diese variieren je nach Komplexität des Falls und dem Umfang der erforderlichen Recherche und Argumentation. Insgesamt bleiben die Kosten eines Einspruchsverfahrens jedoch niedriger als die eines Nichtigkeitsverfahrens, bei dem die Gerichtskosten an den Streitwert gekoppelt sind und höhere Anwaltskosten anfallen.

Ein rechtzeitig eingelegter Einspruch bietet daher nicht nur eine schnelle, sondern auch eine kosteneffiziente Möglichkeit, Patentrechte zu überprüfen und anzufechten.

Warum professionelle Unterstützung sinnvoll ist

Ein Einspruch gegen ein Patent erfordert fundierte rechtliche und technische Kenntnisse. Fehlerhafte oder verspätete Argumentationen können Ihre Erfolgsaussichten erheblich mindern. Eine erfahrene Patentanwaltskanzlei kann Sie dabei unterstützen, eine fundierte Strategie zu entwickeln, Ihre Argumente präzise darzulegen und Ihre Interessen vor den zuständigen Behörden professionell zu vertreten.

Auch präventiv zu arbeiten und potenziell bedrohliche Patentanmeldungen frühzeitig zu erkennen, ist nützlich und sinnvoll. Eine effiziente Patentüberwachung kann Ihnen helfen, problematische Patente und Patentanmeldungen frühzeitig zu identifizieren. Dabei wird überprüft, ob Erfindungen zum Patent angemeldet wurden, die mit Ihrer eigenen Technologie oder Ihrem Geschäftsbereich kollidieren könnten. Diese Maßnahme ist besonders wichtig, um einen Einspruch frühzeitig und gut vorzubereiten und Einspruchsfristen nicht zu versäumen, insgesamt also rechtzeitig handeln zu können.

Fazit

Der Einspruch gegen ein Patent ist ein wichtiges Werkzeug, um die eigene Handlungsfreiheit zu sichern und unrechtmäßige Schutzrechte aufzuheben. Mit einer Frist von neun Monaten nach Patenterteilung bietet dieses Verfahren eine kosteneffiziente Möglichkeit, mögliche Rechtsverletzungen frühzeitig zu adressieren. Damit Sie diese auch erkennen, empfiehlt sich eine Patentüberwachung durch einen spezialisierten Anwalt für Patentrecht.

Eine umfassende Argumentation ist hierbei von Beginn an entscheidend, um den Erfolg des Einspruchs zu maximieren. Die Unterstützung durch eine erfahrene Kanzlei im Patentrecht ist hierbei unerlässlich, um die Komplexität des Verfahrens zu meistern und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Als spezialisierte Kanzlei für Patent- und Markenrecht für Frankfurt am Main haben wir die Expertise und die passenden Tools, um Sie bei Ihren Recherchen zu unterstützen. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung beraten wir Sie zudem umfassend zu den möglichen Optionen und geben Ihnen eine Einschätzung zur Markt- und Rechtslage anhand einer Recherche. Darüber hinaus übernehmen wir gerne den gesamten Prozess der Anmeldung für Sie.