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Durchführung und Auswertung von Markenrecherchen

Vor jeder Anmeldung und/oder Benutzung einer neuen Marke im In- oder Ausland empfehlen wir grundsätzlich die Durchführung einer Markenrecherche, um zu prüfen, ob es nicht bereits ältere angemeldete oder eingetragene Marken gibt, die der Anmeldung und/oder Benutzung der eigenen Marke in dem jeweiligen Land entgegenstehen könnten.

Hierfür recherchieren wir für Sie in folgenden Datenbeständen nach angemeldeten und eingetragenen Marken, die anhängig bzw. in Kraft befindlich sind:

  • vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) veröffentlichte deutsche Marken,
  • von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) veröffentlichte internationale Registrierungen,
  • vom Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) veröffentlichte europäische Unionsmarken und
  • von weiteren Markenämtern innerhalb und außerhalb Europas veröffentlichte nationale oder regionale Marken im Ausland.

    Bei der Recherche wird nicht nur nach dem gesuchten Begriff in seiner exakten Schreibweise recherchiert, sondern auch nach verwechselbar ähnlichen Begriffen.

    Sie können entscheiden, ob Sie unseren Recherchebericht mit oder ohne anwaltliche Stellungnahme zum Rechercheergebnis erhalten wollen. Wählen Sie die Rechercheoption mit Stellungnahme, erhalten Sie mit dem Rechercheergebnis eine detaillierte anwaltliche Bewertung der Rechtslage. Dabei werden nicht nur die sich gegenüberstehenden Waren- und Dienstleistungsklassen berücksichtigt, sondern auch die in der jeweiligen Klasse konkret beanspruchten Waren und Dienstleistungen. Die Bewertung erfolgt nach bester Kenntnis des Rechercheurs von der bisherigen Entscheidungspraxis des DPMA und der deutschen Gerichte sowie des EUIPO und der hierfür zuständigen europäischen Gerichtsinstanzen.