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Patente & Gebrauchsmuster
Patente werden erteilt für technische Neuentwicklungen, die gegenüber dem Stand der Technik neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. "Erfinderische Tätigkeit" nach dem Patentgesetz bedeutet, daß sich eine technische Neuentwicklung in einem Maße vom Stand der Technik abheben muß, daß ein auf dem betreffenden technischen Gebiet tätiger Fachmann nicht ohne weiteres auf die entsprechende Lösung kommen konnte.

Patentschutz kann beantragt werden für

  • Produkte (z. B. technische Vorrichtungen, chemische oder biochemische Stoffe)
  • Herstellungsverfahren (z. B. von technischen Produkten und chemischen oder biochemischen Stoffen)
  • Verwendungen (z. B. neue Anwendungen bereits bekannter chemischer Stoffe in der Medizin und auf anderen Gebieten)

Die Laufzeit deutscher und europäischer Patente beträgt maximal 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Dies gilt auch in den meisten Staaten weltweit. Der Inhaber eines Patents kann von jedem, der das Patent verletzt, Unterlassung und Schadensersatz verlangen.

Wie Patente, werden auch Gebrauchsmuster für technische Neuentwicklungen erteilt, die gegenüber dem Stand der Technik neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Allerdings kann Gebrauchsmusterschutz nur für Produkte beantragt werden. Verfahren und Verwendungen sind durch das Gebrauchsmuster nicht schützbar.

Deutsche Gebrauchsmuster haben eine maximale Laufzeit von 10 Jahren ab dem Anmeldetag. Ein weiterer Unterschied zwischen dem Gebrauchsmuster und dem Patent ist, daß Gebrauchsmuster ohne sachliche Prüfung eingetragen werden.

Im Zusammenhang mit Patenten und Gebrauchsmustern bieten wir:

  • Beratung zu Fragen der Patentstrategie
  • Durchführung und Auswertung von Recherchen (Patentrecherchen, Literaturrecherchen, usw.)
  • Ausarbeitung von Patentanmeldungen
  • Einreichung von Patentanmeldungen in Deutschland, beim Europäischen Patentamt oder bei jedem anderen Patentamt der Welt
  • Durchführung des Anmelde- und Prüfungsverfahrens bis zur Erteilung des Patents
  • Verwaltung von Patenten, Jahresgebührenüberwachung und –einzahlung
  • Verteidigung von Patenten im Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren
  • Durchsetzung von Patenten gegen Patentverletzer
  • Überwachung von Patentanmeldungen der Wettbewerber
  • Durchführung von Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren gegen Patente der Wettbewerber

Sie haben weiterführende Fragen zum Thema "Patente" oder benötigen unsere Unterstützung in einer bestimmten Angelegenheit? Dann freuen wir uns, wenn Sie zu uns Kontakt aufnehmen.

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