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Geschmacksmuster
Neue und eigentümliche Muster und Modelle (Designs) können als Geschmacksmuster geschützt werden. Der Inhaber eines registrierten Geschmacksmusters kann von demjenigen, der das Geschmacksmuster nachahmt, Unterlassung und Schadensersatz verlangen.

Für die Registrierung von Geschmacksmustern stehen derzeit verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Deutsche und ausländische nationale Geschmacksmuster
  • Internationale Geschmacksmuster nach dem Haager Musterabkommen
  • Europäische Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Im Zusammenhang mit Geschmacksmustern bieten wir:

  • Beratung zu Fragen der Geschmacksmusterstrategie
  • Durchführung und Bewertung von Geschmacksmusterrecherchen
  • Durchführung des Anmelde- und Registrierungsverfahrens vor den entsprechenden Behörden im In- und Ausland
  • Verteidigung von Geschmacksmusterrechten
  • Durchsetzung von Geschmacksmusterrechten gegen Dritte
  • Löschungsverfahren gegen Geschmacksmuster Dritter
  • Verwaltung von Geschmacksmustern und Überwachung der Geschmacksmusterverlängerung

Sie haben weiterführende Fragen zum Thema "Geschmacksmuster" oder benötigen unsere Unterstützung in einer bestimmten Angelegenheit? Dann freuen wir uns, wenn Sie zu uns Kontakt aufnehmen.

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