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Anwälte
Die Partner der Kanzlei sind als deutsche Patentanwälte, als European Patent Attorneys und als European Trademark and Design Attorneys zugelassen. Sie sind somit vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, in Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Bundesgerichtshof, dem Europäischen Patentamt und dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (Marken- und Geschmacksmusteramt) vertretungsberechtigt. Vor den Zivilgerichten, z. B. bei Patentverletzungsklagen, wirken wir in Zusammenarbeit mit zugelassenen Rechtsanwälten mit.
Alle Patentanwälte der Kanzlei haben eine abgeschlossene naturwissenschaftliche Hochschulausbildung in Physik, Chemie oder Biologie und bearbeiten seit Jahren technische Erfindungen auf den verschiedensten Gebieten.
Anwälte mit Ausbildung auf dem Gebiet der Physik bearbeiten u. a. Erfindungen auf den Gebieten Maschinenbau, Elektrotechnik, Bauingenieurwesen, Optik und Software.
Anwälte mit Ausbildung auf dem Gebiet der Chemie oder Biologie bearbeiten u. a. Erfindungen auf den Gebieten anorganische und organische Chemie, Metallurgie, Biochemie, Biotechnologie, Verfahrenstechnik, Pharmazie und Medizin.
Neben dem technischen Verständnis für die Erfindungen und die juristischen Kenntnisse, die für die Ausarbeitung und Verteidigung von Schutzrechten erforderlich sind, haben wir umfangreiche Erfahrung in Einspruchsverfahren, Streitsachen, Gutachten und Verträgen.
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